IUTEMATIONALES UEBEREINKOMMEN über den Eiseubahn-Frachtverkehr.
Seine Majesfcat der König der Niederlande, Prinz vim Oranien-Nassau, Grossherzog von Luxemburg etc. etc., Seine Majesfcat der König der Belgier , Seine Majestat der Deutsche Kuiser, König von Preussen. im Namen des Deutschen Reichs, der Prasident fier Französischen Republik. Seine Majestat der König yon Italien. Seine Majestat der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen etc. etc. und Apostolischer König vonUngarn, zugleich in Yertretung des Fiirstenthums Liechtenstein, Seine Majestat der Kaiser aller Renssen und der Schweizerische Bundesrath
haben sich entschlossen
auf Grund des in ihrem Anftrage ausgearbeiteten und in dem Protokolle d.d. Bern , 17 Juli 1886 niedergelegten Entwnrfes, ein internationales Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr abzuschliessen und zu diesem Zwecke als ihre Bevollmachtigten ernannt:
Seine Majestat der König der Niederlande, Prinz von Oranien-Nassau, Grossherzog von Luxemburg, etc. etc.:
Für die Niederlande:
Den Herrn t. m. c. asser, Bitter des Niederlandischen Löwenordens, Commandeur der Eichenkrone, Bath im Ministerium der Auswartigen Angelegenlieiten, Professor des Rechts an der Universitat in Amsterdam, und